Barmer Landwehr: Unterschied zwischen den Versionen

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Die sich im Laufe der Zeit verändernden spätmittlelalterlichen Besitzverhältnisse Bergs, Marks und Kurkölns innerhalb des Barmer Hofesverbandes lassen vielfältige Deutungen über Entstehungszeit und -Zweck zu. Aber auch eine Entstehung vor der bergisch-märkischen Territorialbildung im Früh- oder Hochmittelalter wurde diskutiert. Da sie am Westufer von Leimbach und Fischertaler Bach bzw. am Südufer der Wupper verlief, war sie den gegen Osten bzw. Norden gerichtet, die Bedrohung wurde dort her kommend gesehen. Das führt zu der Annahme, dass der territoriale Besitzer Unterbarmens sie zum Schutz des Gebietes westlich/südlich davon erbaute. Innerhalb Barmens liegt sie an der alten Kirchspielgrenze, die schon vor dem Bergisch-Märkischen Einflussnahme vorhanden war und es liegt weiterhin die Vermutung nahe, dass eben diese Grenze mit der Landwehr gesichert wurde.
Die sich im Laufe der Zeit verändernden spätmittlelalterlichen Besitzverhältnisse Bergs, Marks und Kurkölns innerhalb des Barmer Hofesverbandes lassen vielfältige Deutungen über Entstehungszeit und -Zweck zu. Aber auch eine Entstehung vor der bergisch-märkischen Territorialbildung im Früh- oder Hochmittelalter wurde diskutiert. Da sie am Westufer von Leimbach und Fischertaler Bach bzw. am Südufer der Wupper verlief, war sie den gegen Osten bzw. Norden gerichtet, die Bedrohung wurde dort her kommend gesehen. Das führt zu der Annahme, dass der territoriale Besitzer Unterbarmens sie zum Schutz des Gebietes westlich/südlich davon erbaute. Innerhalb Barmens liegt sie an der alten Kirchspielgrenze, die schon vor dem Bergisch-Märkischen Einflussnahme vorhanden war und es liegt weiterhin die Vermutung nahe, dass eben diese Grenze mit der Landwehr gesichert wurde.


In Folge der fränkischen Landnahme der rechtsrheinischen Hochflächen ab den 8./9. Jahrhundert gehörte die Wuppertaler Region zu den Randgebieten der fränkischen Gaugrafschafen (auch Gografschaften, kurz Gaue) Ruhr-, Deutz- und Keldachgau, die im Herrschaftsbereich der Ezzonen lagen. Ab dem 10. Jahrhundert war die Region kirchenrechtlich in die Dekanate Neuss und Lüdenscheid unterteilt, deren Untereinheiten, die Kirchspiele Elberfeld und Schwelm, hier aneinander grenzten. Die Dekanate unterstanden den Kölner Erzbischöfen, die bis in das 11. Jahrhundert als kaiserliche Beamte für die Verwaltung des Gebietes zuständig waren, während die Gografen (Gaugrafen) das oberste Richteramt inne hatten. Der Erzbischof von Köln bzw. seine Pfarreien waren darüber hinaus auch Grundbesitzer einiger der in Barmen befindlichen Höfe (Allodialbesitz) - andere Höfe waren Freigüter und gehörten den dortigen Bauern, denn teilweise bestanden schon Besiedlungen durch sächsische oder den Sachsen untergeordnete bzw. sich ihnen angeschlossene Volkstämme aus dem 8. und 9. Jahrhundert.
In Folge der fränkischen Landnahme der rechtsrheinischen Hochflächen ab den 8./9. Jahrhundert gehörte die Wuppertaler Region zu den Randgebieten der fränkischen Gaugrafschafen (auch Gografschaften, kurz Gaue) Ruhr-, Deutz- und Keldachgau, die im Herrschaftsbereich der Ezzonen lagen. Ab dem 10. Jahrhundert war die Region kirchenrechtlich in die Dekanate Neuss und Lüdenscheid unterteilt, deren Untereinheiten, die Kirchspiele Hilden (ab 1300 dann das neu gegründete Kirchspiel Elberfeld) und Schwelm, hier aneinander grenzten. Die Dekanate unterstanden den Kölner Erzbischöfen, die bis in das 11. Jahrhundert als kaiserliche Beamte für die Verwaltung des Gebietes zuständig waren, während die Gografen (Gaugrafen) das oberste Richteramt inne hatten. Der Erzbischof von Köln bzw. seine Pfarreien waren darüber hinaus auch Grundbesitzer einiger der in Barmen befindlichen Höfe (Allodialbesitz) - andere Höfe waren Freigüter und gehörten den dortigen Bauern, denn teilweise bestanden schon Besiedlungen durch sächsische oder den Sachsen untergeordnete bzw. sich ihnen angeschlossene Volkstämme aus dem 8. und 9. Jahrhundert.


Die Ravensberger Grafen besaßen als Nachfahren der Ezzonen Barmer Höfe zu beiden Seiten der Kirchspielgrenze. 1244 erwarben die Bergischen Grafen, die als Vögte dem Dienstadel der Kölner Erzbischöfe entstammten, die Barmer Villikation mit diesen Höfen und waren nun neben dem Erzbischof von Köln dort ebenfalls Grundbesitzer. Nach der Schlacht von Worringen 1288 und der militärischen Auseinandersetzung auf der Seite des Königs Albrecht I. gegen den Kölner Erzbischof Wigbold von Holte verlor Kurköln sukzessive Gebiete und Allode an Berg und Mark; so das gesamte Kirchspiel Schwelm an Mark in der Zeit zwischen 1301 und 1324. Die bergischen Grafen sahen sich nun folgender Situation ausgesetzt: Das Kirchspiel Elberfeld gehörte noch dem Erzbischof, war aber an dessen Ministeriale verpfändet. Das Kirchspiel Schwelm war bis spätestens 1324 kurkölnisch, ab dann aber märkisch. Mitten drin lag der eigene bergische Allodialbesitz, der sich auf Elberfelder und Schwelmer Kirchspielgebiet verteilte und rechtlich zur ebenfalls 1324 von Mark eroberten Freigrafschaft Volmarstein gehörte. Die zweite große Barmer Villikation unter dem Oberhof Wichlinghausen wurde erst 1384 von Mark erworben, so dass es ab diesem Zeitpunkt auch Allodialbesitzer in diesem Bereich war, auch mit einzelnen Höfen im hauptsächlich zu Berg gehörenden Bereich Unterbarmens.
Die Ravensberger Grafen besaßen als Nachfahren der Ezzonen Barmer Höfe zu beiden Seiten der Kirchspielgrenze. 1245 erwarben die Bergischen Grafen, die als Vögte dem Dienstadel der Kölner Erzbischöfe entstammten, die Barmer Villikation mit diesen Höfen und waren nun neben dem Erzbischof von Köln dort ebenfalls Grundbesitzer. Ausnahme war die Villikation Wichlinghausen unter anderem mit dem Hof Heckinghausen, die von den Ravensbergern zuvor an die Adelsfamilie von Kappeln veräußert worden war. Nach der Schlacht von Worringen 1288 und der militärischen Auseinandersetzung auf der Seite des Königs Albrecht I. gegen den Kölner Erzbischof Wigbold von Holte verlor Kurköln sukzessive Gebiete und Allode an Berg und Mark; so das gesamte Kirchspiel Schwelm an Mark in der Zeit zwischen 1301 und 1324. Die bergischen Grafen sahen sich nun folgender Situation ausgesetzt: Das Kirchspiel Elberfeld gehörte noch dem Erzbischof, war aber an dessen Ministeriale verpfändet. Das Kirchspiel Schwelm war bis spätestens 1324 kurkölnisch, ab dann aber märkisch. Mitten drin lag der eigene bergische Allodialbesitz, der sich auf Elberfelder und Schwelmer Kirchspielgebiet verteilte und rechtlich zur ebenfalls 1324 von Mark eroberten Freigrafschaft Volmarstein gehörte. Die zweite große Barmer Villikation unter dem Oberhof Wichlinghausen wurde erst 1384 von Mark erworben, so dass es ab diesem Zeitpunkt auch Allodialbesitzer in diesem Bereich war, auch mit einzelnen Höfen im hauptsächlich zu Berg gehörenden Bereich Unterbarmens.


Mit dem Allodialbesitz war aber noch kein Territorialbesitz verbunden und erst irgendwann ab 1301 wurde Berg im Bereich zwischen Elberfeld und der Kirchspielgrenze, also Unterbarmen, vermutlich auch der Territorialbesitzer. Unter der Annahme, die Ober- und Unterbarmen teilende Landwehr wäre bergischen Ursprungs, so könnte sie frühestens ab 1300 gebaut worden sein, als Berg den Grund hatte sich territorial von dem kurkölnischen oder märkischen Schwelm abzugrenzen. Dafür spricht auch, dass die Elberfelder Landwehr, die Unterbarmen von Elberfeld schied, dem Anschein nach gegen das kurkölnische Elberfeld gerichtet gewesen war; da sie an der Ostgrenze der Freigrafschaft Volmarstein verläuft, kann sie aber auch eine Grenzsicherung der Freigrafschaft gewesen sein.
Mit dem Allodialbesitz war aber noch kein Territorialbesitz verbunden und erst irgendwann ab 1301 wurde Berg im Bereich zwischen Elberfeld und der Kirchspielgrenze, also Unterbarmen, vermutlich auch der Territorialbesitzer. Unter der Annahme, die Ober- und Unterbarmen teilende Landwehr wäre bergischen Ursprungs, so könnte sie frühestens ab 1300 gebaut worden sein, als Berg den Grund hatte sich territorial von dem kurkölnischen oder märkischen Schwelm abzugrenzen. Dafür spricht auch, dass die Elberfelder Landwehr, die Unterbarmen von Elberfeld schied, dem Anschein nach gegen das kurkölnische Elberfeld gerichtet gewesen war; da sie an der Ostgrenze der Freigrafschaft Volmarstein verläuft, kann sie aber auch eine Grenzsicherung der Freigrafschaft gewesen sein.
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Hier springt Bockemühl in die Kerbe und regt eine Entstehung im 10. oder 11. Jahrhundert an, und zwar in Form als Grenzsicherung der Landdekanate. Diese Absicherung soll gegenseitig erfolgt sein, zwei parallele, sich gegenüber stehende Landwehren mit einem breiten Niemandsland dazwischen an den Dekanatsgrenzsäumen verhinderten den Angriff sowohl von der einen, als auch von der anderen Seite. Mit dieser Annahme erklärt er das Vorhandensein der parallelen Landwehrlinien am Ostrand des Bergischen Landes wie z.B. hier die Barmer Landwehr und die Elberfelder Landwehr. oder weiter südlich der Elberfelder Landwehr und der Linie Ispingrade-Horpetal. Mit seiner Theorie ließen sich die bislang zu unbekannten Zweck errichtete Landwehr östlich von Solingen-Ohligs als Dekanatsgrenze zwischen Deutz und Neuss, aber auch zahlreiche andere Landwehren im westfälischen Raum erklären. Laut Bockemühl lief die Barmer Landwehr auch nicht nach Beyenburg, sondern übersprang beim Herbringhauser Bach die Wupper und verlief dann auf der rechten Flussseite weiter parallel zur Elberfelder Landwehr. Die kurze Landwehr bei der Hölzernen Klinke oberhalb der Beyenburg deutet er als mögliches Teilstück dieser Linie an.
Hier springt Bockemühl in die Kerbe und regt eine Entstehung im 10. oder 11. Jahrhundert an, und zwar in Form als Grenzsicherung der Landdekanate. Diese Absicherung soll gegenseitig erfolgt sein, zwei parallele, sich gegenüber stehende Landwehren mit einem breiten Niemandsland dazwischen an den Dekanatsgrenzsäumen verhinderten den Angriff sowohl von der einen, als auch von der anderen Seite. Mit dieser Annahme erklärt er das Vorhandensein der parallelen Landwehrlinien am Ostrand des Bergischen Landes wie z.B. hier die Barmer Landwehr und die Elberfelder Landwehr. oder weiter südlich der Elberfelder Landwehr und der Linie Ispingrade-Horpetal. Mit seiner Theorie ließen sich die bislang zu unbekannten Zweck errichtete Landwehr östlich von Solingen-Ohligs als Dekanatsgrenze zwischen Deutz und Neuss, aber auch zahlreiche andere Landwehren im westfälischen Raum erklären. Laut Bockemühl lief die Barmer Landwehr auch nicht nach Beyenburg, sondern übersprang beim Herbringhauser Bach die Wupper und verlief dann auf der rechten Flussseite weiter parallel zur Elberfelder Landwehr. Die kurze Landwehr bei der Hölzernen Klinke oberhalb der Beyenburg deutet er als mögliches Teilstück dieser Linie an.


Ein starkes Argument für einen vor-bergischen Bau liefert der Name Barmen selbst. Das erstmals 1070 als Barmon in einer Abgabenliste des Klosters Werden erwähnte Barmen wird von einigen etymologisch als Wall, Erdhaufen gedeutet. Der altsächsische Wortstamm Berm, Barm findet sich auch im Begriff Heubarme (Hauhaufen) wieder, so das hier von den Höfen am Erdwall die Rede sein könnte. Als Berg 1244 die Bona de Barme erwarb könnte die Übersetzung ebenfalls statt Güter in Barmen auch Güter am Erdwall lauten. Bockemühl deutet die Etymologie anders: Ahd. brama; mhd. brame = Dornstrauch (vgl. Brombeere; engl. broom) wurde nach einer Lautumstellung (vgl. auch Bronnen (Brunnen) zu Born) zu Barme. Auch bei dieser Herleitung steht die Landwehr als namensgebendes Element (Gedörn) im Mittelpunkt.
Ein starkes Argument für einen vor-bergischen Bau liefert der Name Barmen selbst. Das erstmals 1070 als Barmon in einer Abgabenliste des Klosters Werden erwähnte Barmen wird von einigen etymologisch als Wall, Erdhaufen gedeutet. Der altsächsische Wortstamm Berm, Barm findet sich auch im Begriff Heubarme (Hauhaufen) wieder, so das hier von den Höfen am Erdwall die Rede sein könnte. Als Berg 1245 die Bona de Barme erwarb könnte die Übersetzung ebenfalls statt Güter in Barmen auch Güter am Erdwall lauten. Bockemühl deutet die Etymologie anders: Ahd. brama; mhd. brame = Dornstrauch (vgl. Brombeere; engl. broom) wurde nach einer Lautumstellung (vgl. auch Bronnen (Brunnen) zu Born) zu Barme. Auch bei dieser Herleitung steht die Landwehr als namensgebendes Element (Gedörn) im Mittelpunkt.


Hermann Hinz gibt weiterhin zu bedenken, dass die Barmer Höfe offenbar bereits vor 1244 zu beiden Seiten der Landwehr lagen, so dass eine spätere Grenzziehung, die dann die östlichen Höfe außerhalb des Schutzes gelassen hätte, nicht so recht vorstellbar sei. Die Markgenossenschaft des Hofesverbands war 1244 längstens durchorganisiert und wäre so künstlich geteilt worden. Die Landwehr ist seiner Meinung nach vor der Bildung des Hofesverbands somit um 750 in die Zeit der fränkisch-sächsichen Grenzziehung zu sehen und schützte somit den fränkischen Tafelhof Elberfeld. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass der urkundlich nachweisbare Landwehrbau sämtlich zur Zeit der Territorialwerdung im Spätmittelalter stattfand und auch andere, benachbarte Bauwerke nur in diesem Kontext Sinn machten.
Hermann Hinz gibt weiterhin zu bedenken, dass die Barmer Höfe offenbar bereits vor 1245 zu beiden Seiten der Landwehr lagen, so dass eine spätere Grenzziehung, die dann die östlichen Höfe außerhalb des Schutzes gelassen hätte, nicht so recht vorstellbar sei. Die Markgenossenschaft des Hofesverbands war 1245 längstens durchorganisiert und wäre so künstlich geteilt worden. Die Landwehr ist seiner Meinung nach vor der Bildung des Hofesverbands somit um 750 in die Zeit der fränkisch-sächsichen Grenzziehung zu sehen und schützte somit den fränkischen Tafelhof Elberfeld. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass der urkundlich nachweisbare Landwehrbau sämtlich zur Zeit der Territorialwerdung im Spätmittelalter stattfand und auch andere, benachbarte Bauwerke nur in diesem Kontext Sinn machten.


Fazit: Wenn man die unbelegbare Theorien außen vor läßt, die Barmer Landwehr könnte bereits ein Grenzbollwerk zwischen den Franken und den Sachsen aus dem 7. bis 10. Jahrhundert oder ab dem frühen Hochmittelalter eine Trennlinie der beiden kurkölnisch beherrschten Dekanaten gewesen sein und annimmt, die Landwehr sei wie andere mit nachweisbarer Bauzeit in Deutschland in der Zeit der Territorialbildung ab dem 13. Jahrhundert entstanden, so kann sie nur von den bergischen Herzögen angelegt worden sein, die sich entweder gegen Kurköln oder Mark absichern wollten. Ein bergischer Territorialschutz war aber erst kurz nach der Wende zum 14. Jahrhundert nötig, da bis dahin die bergischen Grafen keine Territorialherrschaft über Barmen ausübten, sondern nur im Besitz einzelner Höfe waren.
Fazit: Wenn man die unbelegbare Theorien außen vor läßt, die Barmer Landwehr könnte bereits ein Grenzbollwerk zwischen den Franken und den Sachsen aus dem 7. bis 10. Jahrhundert oder ab dem frühen Hochmittelalter eine Trennlinie der beiden kurkölnisch beherrschten Dekanaten gewesen sein und annimmt, die Landwehr sei wie andere mit nachweisbarer Bauzeit in Deutschland in der Zeit der Territorialbildung ab dem 13. Jahrhundert entstanden, so kann sie nur von den bergischen Herzögen angelegt worden sein, die sich entweder gegen Kurköln oder Mark absichern wollten. Ein bergischer Territorialschutz war aber erst kurz nach der Wende zum 14. Jahrhundert nötig, da bis dahin die bergischen Grafen keine Territorialherrschaft über Barmen ausübten, sondern nur im Besitz einzelner Höfe waren.

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2015, 16:01 Uhr

Die Barmer Landwehrlinie

Lage

Innerhalb des Stadtgebiets im Osten und Südosten von Wuppertal.

Einführung

Die Barmer Linie trennte das Gebiet des heutigen Wuppertaler Stadtteils Barmen in zwei Teile, Niederbarmen (Unterbarmen) und Oberbarmen. Im Spätmittelalter bestand Barmen nur aus einem lockeren Verband von Einzelhöfen hauptsächlich im Besitz der Grafen von Berg und von der Mark, die zu beiden Seiten der Kirchspielgrenze Elberfeld zu Schwelm lagen. Die Grenze zwischen Berg und Mark verschob sich aber im 14. Jahrhundert mehrfach, mehr dazu im Abschnitt Enstehungszeit und -Zweck. Der spätere zentrale Siedlungskern, Barmen-Gemarke, entstand erst in der späteren Neuzeit und wurde zuvor von der Landwehr zerschnitten.

Dieser mittelalterlichen Kirchspielgrenze, die auch Dekanatsgrenze zwischen den Dekanaten Lüdenscheid und Neuss war, folgte die Landwehr von den Wuppertaler Nordhöhen durch das Tal der Wupper bis zu den Wuppertaler Südhöhen. Dort endete auch das als Barmen bezeichnete Gebiet am Murmelbach. Die Landwehr aber verlief entlang der Wupper weiter durch das Waldgebiet Olscheid bis zur im dreissigjährigen Krieg zerstörten Beyenburg im gleichnamigen Wuppertaler Ortsteil. Die Beyenburg war herzogliche Residenz und Verwaltungssitz des Amts Beyenburg, zu dessen Gebiet auch überwiegende Teile des heutige Barmens, sowie das Gebiet des Olscheids (heute Bereich Herbringhausen/Marscheid) gehörte.

Verlauf

Der nachweisliche Beginn liegt im Wuppertaler Ortsteil Hatzfeld in der Nähe der Kreuzung Hatzfelder Straße / Uellendahler Straße. Hier wird laut Engels auch eine Durchgangstelle mit Schlagbaum als Straßensperre angenommen. Aufgrund der Beyenburger Amtsrechnung von 1806/07 ist bekannt, dass die Landwehr sich nach Norden bis zur märkischen Grenze bei Horath oder der Horather Schanze fortgesetzt hat, aber es gibt keinerlei Bodenfunde, Flurgrenzen oder Toponyme, die den exakten Verlauf belegen. Aus Pachtunterlagen von 1807 geht aber hervor, dass zwei Höfe nördlich der Hatzfelder Straße 42 bzw. 14 Ruten der Landwehr gepachtet hatten. Bei Horath könnte sie nach weiteren Spekulationen mit der Elberfelder Landwehr, einer angeblichen Landwehrlinie Horath - Haßlinghausen und/oder einer Linie entlang dem Deilbach zusammengetroffen sein. Über letztere Landwehrlinie ist mir bis auf das Vorhandensein noch nicht konkretes bekannt, während die Existenz der Landwehrlinie Horath - Haßlinghausen trotz einer Veröffentlichung stark hinterfragt werden muss. Über den Verlauf der Elberfelder Landwehr im Bereich des nördlichen Wuppertals gibt es drei nachvollziehbaren Theorien, von denen zumindest eine ein Zusammentreffen ermöglichen würde.

Der Verlauf nach Süden ist dagegen gesichert. Im Abstand von 40-80 Metern verlief die Barmer Linie westlich der Hatzfelder Straße nach Süden. Dabei wird die Ortslage Lante durchschnitten. Der Name Lante selbst ist sehr wahrscheinlich eine Ableitung von Lantert, das als mittelalterliche Bezeichnung für den Begriff Landwehr bekannt ist. In Höhe der alten Hatzfelder Schule bei Lante waren im 19. Jahrhundert noch Wall/Grabenreste zu erkennen. Richtung Südosten verlief sie laut dem Index über die Morgenzahl in dem Hofesgericht Barmen von 1642 zwischen den Höfen der Rotte Carnap und der Rotte Leimbach.

Oberhalb der Gutes Beesen bei dem Hof Carnap sollen aber im 19. Jahrhundert ebenfalls noch Reste eines Walls zu erkennen gewesen sein. Ist dem so tatsächlich gewesen und waren diese auf alten Karten auch eingezeichneten Strukturen kein Hohlweg, dann blieb die Landwehr bis dahin westlich der heutigen Hatzfelder Straße und bog in Höhe der heutigen A46 nach Osten zum Unterlauf des Leimbach ab. Dort folgte sie dem Westufer des Leimbachs bis zu dessen Mündung in dem Seitenarm der Wupper, der später als Mühlengraben genutzt wurde. Von dort führte die Landwehr weiter bis zur Wupper. Dieser gesamte Bereich ist sehr stark bebaut und als einziges Indiz der Landwehr am heute verdohlt verlaufenden Leimbach kann nur die Landwehrstraße, eine Seitenstraße des Steinwegs, und der Landwehrplatz dienen.

Nahe der Wupper stand der Oberhof Barmens, der das lokale Verwaltungszentrum der bergischen Landesherrn für die umliegenden Hofschaften bildete. Dieser 1902 abgerissene Hof trug den Namen Dörner Hof, von dessen Standort nur noch die Straßennamen Oberdörnen und Unterdörnen zeugen. Der Name Dörner Hof ist ein deutlicher Hinweis auf die Lage an der Landwehr und nimmt Bezug auf deren Gedörn. Ein weiterer Hof an der Leimbachmündung, der Schlippenhof, markiert die Stelle, wo sich ein Durchgang befand, da ein kleiner Personendurchgang durch eine Landwehr nach Engels auch als Schlippe bezeichnet wurde.

Bis hierhin ist durch die dichte Bebauung im Zentrum Barmens und die Umgestaltung des Geländes in den Barmer Anlagen kein erkennbarer Rest der Landwehr erhalten geblieben. Nur aus Quellen wie dem herzoglicher Kommissionbericht zur Vermessung und Verpachtung der Landwehrfluren aus 1696 und anderen Verwaltungsakten (Beyenburger Rentmeistereirechnungen) geht der Verlauf grob hervor. Als die herzogliche Kommission, ausgesandt von Herzog Johann Wilhelm von Berg (Jan Wellem), die Landwehr vermessen sollte (die Trasse war seit alters her ja herzoglicher Besitz), um sie zum Füllen der stets knappen Staatskasse an die ansässigen Bauern zu verpachten (bzw. nun Pacht von den Bauern zu fordern, die sie schon längst selbst nutzten), stieß sie schon Ende des 17. Jahrhunderts bei der Ermittlung des genauen Verlaufs auf Probleme. Es wurden von der Kommission über 70 Jahre alte Zeitzeugen befragt, die den Verlauf noch aus ihrer Jugend in der Zeit des dreißigjährigen Krieges kannten. Bereits um 1500 war von der Landwehr im Bereich der Wupperquerung, wie aus den Aussagen von Anliegern in der Beyenburger Rentmeistereirechnung von 1559/60 hervorgeht, bis auf Reste (Grabenstück und Baumstümpfe des Gebücks) nichts mehr vorhanden.

Die Landwehr endete in der sumpfigen Wupperaue und setzte sich südlich des Flusses fort. Hier folgte sie auf westlicher Seite dem Lauf des Fischertaler Bachs, der früher nach der im Tal an der Mündung gelegenen Hofschaft Clef Clefbach oder Clever Bach genannt wurde, hinauf zu den Wuppertaler Südhöhen. Aus Wegerechtsakten von 1803/04 geht hervor, dass der Fischertaler (Clever) Bach teilweise selbst den Graben der Landwehr als Bachbett nutzte. Bereits im 16. Jahrhundert ist laut einem Bericht vom 18. Februar 1566 Wasser aus der Landwehr entnommen worden - die Landwehr muss also sehr nahe am Bachlauf gelegen haben, damit der Bach sein Bett in sie verlegen konnte. Auch im Fischertal war laut Adolf Werth im 19. Jahrhundert noch ein Wallrest an der Einmündung der Amalienstraße in die Fischertaler Straße zu finden. 1846 sollte, wie aus einer Eingabe hervorgeht, ein Teil der Landwehr mit der heutigen Fischertaler Straße überbaut werden. Durch die heutigen Barmer Anlagen führte sie weiter hinauf zu der heutigen Lönsstraße zwischen dem Ehrenfriedhof und dem Toelleturm.

Die Unkenntnis über den exakten Verlauf endet knapp südlich der Lönsstraße, wo tatsächlich ein ca. 250 Meter langes Stück des Landwehrwalls im Barmer Wald erhalten blieb. Dieses heute als Bodendenkmal geschütze Stück setzt sich nach Süden fort und wendet sich in Kurven dem Murmelbach (früher auch Marper Bach, Marpebach oder schlicht Marpe genannt) zu, wobei der erhaltene Wall immer bruchstückhafter und verschliffener wird, je weiter man sich dem Bach nähert. Der Bach war die Grenze zwischen Barmen und dem Gerichtsbezirk Lüttringhausen, beide ab 1407 dem Amt Beyenburg angehörend. Ca. 50 Meter vor dem Bachlauf endet dann jede Spur des Walls. Unmittelbar hinter dem Adolf-Werth-Gedenkstein ist sie mit am ausgeprägtesten. 1704 maß der Landvermesser Schophopf die "mit Sträuchern und Blumen" bestandene Landwehrflur zwischen der Wupper und dem Murmelbach auf vier Morgen und zehn kölnische Ruten. Zum Ausgleich der Nutzung vergüteten die Barmer Markgenossen dem Landesherrn diese Fläche mit drei Morgen Wald im Dickter Busch.

Der als Bodendenkmal geschütze Wall an der Lönsstraße beim Toelleturm
Der Wall ist im weiteren Verlaut von Brombeeren und anderen bodendeckenden Pflanzen überdeckt und kaum zu erkennen


Blickrichtung Lönsstraße
Blickrichtung Lönsstraße. Der in Kurven verlaufende Wall setzt sich in unterbrochener Form auf der anderen Seite bis ca. 50 Meter vor den Murmelbach fort


Nach Überquerung des Murmelbach wendet sich die Landwehr der Siedlung Konradswüste zu. Der genaue Verlauf ist nicht bekannt, es existiert aber die Annahme, dass die Geländestufe oberhalb der Pilgerheim Murmelbachtals Teil der Landwehr war. Ein andere Theorie geht von einem geraden Verlauf die Flanke der Scharpenacker Berge hinauf bis zur Siedlung. Dort durchlief die Landwehr das Zentrum des heutigen Siedlungsbereiches und wendete sich dem Blombachtal zu. Sie tritt heute ca. 30 Meter oberhalb der Bahnstrecke Wuppertal-Remscheid (rund 200 Meter südlich der Eisenbahnbrücke Hammesberger Weg) als schmales Flurstück in Erscheinung, dass in südwestliche Richtung in das Tal führt und sich hinter dem Bahndamm fortsetzt. Die noch 1938 von Engels gesichteten Wallreste sind teilweise dem Bau der Autobahn A1 und des Gewerbegebiets Kupferhammer westlich davon zum Opfer gefallen, aber auf einer Länge von ca. 30 Meter vor der Autobahn erhalten. Auf der anderen Talseite verließ sie in Höhe des ehemaligen Schulhauses (1938: Blombacherbach 2) das Blombachtal und stieg den steilen Hang in den heutigen Marscheider Wald hoch. Ab hier bis kurz vor dem Herbringhauser Bach ist der Landwehrverlauf eindeutig, da er sich in kompletter Länge als schlauchförmiges, sich im Schnitt ca. 250 Meter südlich der Wupper befindendes Flurstück durch das Waldgebiet zieht. Auf mehreren historischen Karten, aber auch auf einer älteren DGK5 ist er gut erkennbar eingezeichnet.

Auf der Höhe wendete sie sich in einem geschwungenen Doppelbogen über den Geländesporn oberhalb der Erbhöfe erst nach Norden, dann nach Osten und verlief nun parallel zur Wupper auf halbes Höhe des zur Wupper abfallenden Hangs bis zum Tief eingeschnittenen Tal des Eschensiepens, das in gerader Linie zur gegenüberliegenden Seite hin überschritten wurde. Beim Lauf in östlicher Richtung überquerte sie zuvor einen alten, heute stark verschliffenen Hohlweg von den Erbhöfen den Marscheider Berg hinauf , der laut Karten bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts in Benutzung war. Vom Verlauf handelt es sich möglicherweise um einen typischen alten Höhenweg, der unter Umständen auch einen Landwehrdurchgang besessen haben könnte. Auf Karten des frühen 19. Jahrhunderts ist der Weg bereits verzeichnet.

Am Beginn des Gefälles zu Eschensiepen, sowie an einer Stelle hundert Meter davor sind noch stark verschliffene Reste des Walls zu erahnen. Im rechten Winkel zu der Landwehr finden sich entlang dem Lauf des Eschensiepen bis zum Gipfel des Marscheider Bergs folgend deutliche, mehrfache Wall-/Grabenstrukturen, die genauer zu untersuchen sich als lohnend erweisen könnte. Für einen reinen Hohlweg sind diese Strukturen im Vergleich zu dem Hohlweg Erbhöfe-Marscheider Berg im Profil erheblich deutlicher ausgeprägt und weisen mehrere parallele Wälle auf, die bei dieser Struktur nicht auszumachen sind. Auch ließen sich die am Fleischsiepen gefundenen, zum Marscheider Bach hinführenden Wall-/Grabenstrukuren, die Gerd Hellbeck wohl fälschlicherweise als Teil der Elberfelder Landwehrlinie deutet, in gerader Linie den Strukturen auf der Höhe des Marscheider Bergs verlängern. Aber zurück zur Barmer Landwehr.

Die Landwehr verläuft nun im Abstand von ca. 20-30 Meter südlich des Siedlungsrandes von Laaken zum katholischen Friedhof. Laaken wird laut dem bergischen Ortsnamensforscher Heinrich Dittmaier als ein Toponym von Landwehr gedeutet, nach Gustav Löns bedeutet Laak Grenzbaum, Schanze, besonders befestigter Ort, vgl. auch Lackbaum (= Schlagbaum). So gesehen ist der dortige Straßenname Laaker Landwehr, der auch auf das Bauwerk hindeutet, eine Tautologie. Ihr Verlauf ab dem Friedhof entspricht im Großen und Ganzen dem des dortigen Waldwegs, wobei sie an einem Siepen geradlinig verläuft, während der Weg der Geländeform auf gleicher Höhenebene folgt. Vorhandene Landwehrtrassen sind häufig als Weg genutzt und ausgebaut worden, da mit ihnen bereits eine Trassierung durch das Gelände vorlag und auch die Eigentumsrechte der anliegenden Grundstücksbesitzer durch die neue Weganlage nicht berührt wurden. Die Trasse der Landwehr selbst blieb bis in das 19. Jahrhundert zumeist im Staatseigentum.

(Bilder und Links zum nachfolgenden Text kommen noch) Hinter dem Siepen sind an dem talwärts gelegenen Rand des Weges auf kurzer Länge ausgeprägte Wallstrukturen auszumachen, die unter Umständen auch der Landwehr zugeordnet werden können. Während sich der Weg in einem Bogen nach Süden in das Herbinghauser Bachtal wendet, kürzte die Landwehr über den Bergsporn ab. Dieser Sporn wird von Nordosten kommend von einem Waldweg durchschnitten, dessen Kreuzungspunkt mit der Landwehr laut der Urkatasterkarte von 1815-25 Frankenbaum genannt wurde. Dieses würde auf eine Altstraße mit einen Landwehrdurchgang mit Schlagbaum hindeuten.

Die Landwehr überquert denselben Waldweg, der bei Laaken eine zeitlang auf der Trasse verlief, und fiel südlich des Laaker Hammers steil zum Herbringhauser Bach ab . Der Herbringhauser Bach hieß früher Olpebach und gab auch dem großen Waldgebiet, das er durchfließt, den Namen Olscheid. Hier soll sich auch an der Landwehr eine Wolfskuhle befunden haben. Auf der anderen Talseite stieg die Landwehr ebenso steil wieder den Hang des Paulsberg hinauf. Das Fehlen von Wallresten kann darauf hindeuten, dass hier die Sicherung nur aus dem Gebück/Gedörn bestand, da die steilen Hänge sowieso keine einfache Begehung zuließen. In einem weiteren Doppelbogen wendete sich die Landwehr nach Norden und wieder nach Osten. In der Nähe mehr oder weniger parallel laufend, aber nicht genau auf dem Landwehrflurstück liegend, findet sich auf mehreren hundert Metern eine deutlich ausgeprägte Doppelwall-/Grabenstruktur.

Es ist unklar, ob diese sehr deutlich im Gelände sichtbaren Strukturen mit der Landwehr in Zusammenhang stehen, denn es könnte sich auch um ein von Oberste Laaken den Paulsberg hinaufführenden Hohlweg handeln, dessen nördlicher Serpentinenteil noch heute von Waldwegen genutzt wird. Allerdings führt der heutige Waldweg als Hohlweg direkt zu dem Gipfel des Paulsbergs, während sich die Wall-/Grabenstruktur wieder in Richtung des Herbringhauser Bachtals wendet und zu diesem wieder abfällt, was als Wegführung nur begrenzten Sinn macht. Diese Struktur verliert sich in einem dichten Jungwald und ist nicht ganz deckungsgleich mit dem Flurstück der Landwehr.

Die Struktur trifft an deren nördlichen Ende im spitzen Winkel auf die Landwehrtrasse und mündet dort in den heute als Waldweg genutzten Hohlweg zum Gipfel des Paulsbergs. Kurz vor der Einmündung der Struktur in den heutigen Waldweg findet sich auf der Ostseite des Waldweges im rechten Winkel dazu ein verschliffener, aber noch auf einer Länge von wenigen Metern erhaltener Einzelwall, der exakt auf der Landwehrtrasse liegend, vermutlich zu der Landwehr gehören dürfte. Ist dieses der Fall, so kann die ausgeprägte Doppelwall-/Grabenstruktur nicht zu der Landwehr gehören, es sei denn, die Landwehr hätte dort einen deutlicheren Richtungswechsel nach Südwesten durchgeführt, als das Landwehrflurstück andeutet. Auch ist es nicht einleuchtend, warum sich ein verschliffener, kaum erkennbarer Wall nach einem abrupten Richtungswechsel unvermittelt als gut erkennbarer Doppelwall fortsetzen sollte. Diese Situation muss also noch erforscht werden.

In östlicher Richtung setzte sich das Landwehrflurstück von dem Zusammengang von Doppelwall-/Grabenstruktur und Hohlweg noch ca. 200 Meter fort, und endet dort. Der weitere Verlauf bis zur Beyenburg ist zur Zeit vollkommen unklar. Es ist bislang nicht gelungen, weitere Bodenspuren zu finden, auch die bislang hilfreiche Urkatasterkarte aus dem beginnenden 19. Jahrhundert versagt hier ihre Dienste. Erschwert wird die Suche auch dadurch, dass hier umfangreiche Erdbewegungen vorgenommen wurden: Einmal im Tal durch der Anlage der ehemaligen Unteren Herbringhauser Talsperre und anschließend auf der Höhe des der Wupperschleife bei Dahlhausen zugewandten Bergsporns namens Zur guten Hoffnung. Der Bergsporn wurde durch die Anlage eines Steinbruchs stark abgetragen und später durch die Nutzung als große kommunale Mülldeponie Kemna wieder verfüllt. Heute ist das umgestaltete Gelände mit Wald bepflanzt.

Auch eine Karte des Waldgebiets aus dem 17. Jahrhundert, das nach seinen herzoglichen, also besonderen Eigentümer Sondernbusch genannt wurde, gibt keinen Aufschluss über den Verlauf.

Erst in schriftlichen Quellen (Lagerbuch des Amts Beyenburg, dort Eintrag vom 19. Juli 1566) wird die Landwehr als zur der Burg Beyenburg führend auf den letzten Metern zwischen Beyenburger Brücke und Beyenburg wieder erwähnt, als ein Anlieger zum Hochwasserschutz der Wupper eine Mauer vervollständigen wollte, die von der Landwehr unterbrochen war. Der Streit über die Nutzung der Landwehrparzelle, die sich unter Verwaltung des Beyenburger Pfandherren Graf Franz II. von Waldeck befand, fand seine Niederschrift in dem besagten Lagerbuch. Im Gegenzug zur Genehmigung des Lückenschlusses wurde dem Antragsteller Kasper von den Bruggen (= Beyenburger Brücke) auferlegt, diese Mauer als Ersatz für die Landwehr in Richtung der Beyenburg bis zu dem dortigen Schlagbaum fortzuführen. Die Landwehr verlief also nahe der Wupper in östlicher Richtung auf den Wuppermäander in Beyenburg zu, auf dem sich die Beyenburg und die dazugehörende Freiheit befand.

In der Rentmeisterrechung Beyenburg 1749/50 wird ebenfalls eine seit 1720 verpachtete Landwehr zwischen Beyenburger Brücke und Beyenburg erwähnt und der Eintrag von 1566 damit bestätigt. Engels und auch zuvor Fahne deuten an, dass die Landwehr eventuell bis Hengsten weiterführte, wo sie auf die Elberfelder Linie traf. Gesichert ist diese Annahme aber bislang nicht. Helbeck hält diese Annahme ebenfalls für möglich und deutet passende Bodenstrukturen an.

Durchgänge

Landwehrdurchgänge sind überliefert auf Hatzfeld und beim Schlippenhof beim heutigen Alten Markt. Mit Sicherheit wird es einen Durchgang bei Beyenburger Brücke gegeben haben, wo die bedeutende mittelalterliche Heer-, Handels- und Pilgerstraße zwischen Dortmund und Köln die Wupper überquerte. Ein in der Urkatasterkarte namens Frankenbaum eingezeichnete örtlichkeit auf dem Marscheider Berg könnte auf einen Schlagbaum (also Landwehrdurchgang) hinweisen. Bei Wuppertal-Herbringhausen existiert eine Flur Vor dem Baum an der parallel laufenden Elberfelder Landwehr, die auch auf einem Schlagbaum hinweist. Vermutlich gab es ein Pendant zu diesem Durchgang in der nur wenige hundert Meter weiter nördlich verlaufenden Barmer Landwehr am gleichen Weg. An der Beyenburg selber ist ein Schlagbaum durch im dem Lagerbuch von 1566 niedergeschriebenen Streit über den Hochwasserschutz belegt.

Bodenfunde

Erkennbar erhaltene, denkmalgeschützte Wallreste mit Unterbrechungen befinden sich im Barmer Wald zwischen der Lönsstraße und dem Murmelbach. Im Marscheider und Herbringhauser Wald sind ebenfalls noch vereinzelt stark verschliffene Wallreste vorhanden.

Entstehungszeit und -zweck

Die sich im Laufe der Zeit verändernden spätmittlelalterlichen Besitzverhältnisse Bergs, Marks und Kurkölns innerhalb des Barmer Hofesverbandes lassen vielfältige Deutungen über Entstehungszeit und -Zweck zu. Aber auch eine Entstehung vor der bergisch-märkischen Territorialbildung im Früh- oder Hochmittelalter wurde diskutiert. Da sie am Westufer von Leimbach und Fischertaler Bach bzw. am Südufer der Wupper verlief, war sie den gegen Osten bzw. Norden gerichtet, die Bedrohung wurde dort her kommend gesehen. Das führt zu der Annahme, dass der territoriale Besitzer Unterbarmens sie zum Schutz des Gebietes westlich/südlich davon erbaute. Innerhalb Barmens liegt sie an der alten Kirchspielgrenze, die schon vor dem Bergisch-Märkischen Einflussnahme vorhanden war und es liegt weiterhin die Vermutung nahe, dass eben diese Grenze mit der Landwehr gesichert wurde.

In Folge der fränkischen Landnahme der rechtsrheinischen Hochflächen ab den 8./9. Jahrhundert gehörte die Wuppertaler Region zu den Randgebieten der fränkischen Gaugrafschafen (auch Gografschaften, kurz Gaue) Ruhr-, Deutz- und Keldachgau, die im Herrschaftsbereich der Ezzonen lagen. Ab dem 10. Jahrhundert war die Region kirchenrechtlich in die Dekanate Neuss und Lüdenscheid unterteilt, deren Untereinheiten, die Kirchspiele Hilden (ab 1300 dann das neu gegründete Kirchspiel Elberfeld) und Schwelm, hier aneinander grenzten. Die Dekanate unterstanden den Kölner Erzbischöfen, die bis in das 11. Jahrhundert als kaiserliche Beamte für die Verwaltung des Gebietes zuständig waren, während die Gografen (Gaugrafen) das oberste Richteramt inne hatten. Der Erzbischof von Köln bzw. seine Pfarreien waren darüber hinaus auch Grundbesitzer einiger der in Barmen befindlichen Höfe (Allodialbesitz) - andere Höfe waren Freigüter und gehörten den dortigen Bauern, denn teilweise bestanden schon Besiedlungen durch sächsische oder den Sachsen untergeordnete bzw. sich ihnen angeschlossene Volkstämme aus dem 8. und 9. Jahrhundert.

Die Ravensberger Grafen besaßen als Nachfahren der Ezzonen Barmer Höfe zu beiden Seiten der Kirchspielgrenze. 1245 erwarben die Bergischen Grafen, die als Vögte dem Dienstadel der Kölner Erzbischöfe entstammten, die Barmer Villikation mit diesen Höfen und waren nun neben dem Erzbischof von Köln dort ebenfalls Grundbesitzer. Ausnahme war die Villikation Wichlinghausen unter anderem mit dem Hof Heckinghausen, die von den Ravensbergern zuvor an die Adelsfamilie von Kappeln veräußert worden war. Nach der Schlacht von Worringen 1288 und der militärischen Auseinandersetzung auf der Seite des Königs Albrecht I. gegen den Kölner Erzbischof Wigbold von Holte verlor Kurköln sukzessive Gebiete und Allode an Berg und Mark; so das gesamte Kirchspiel Schwelm an Mark in der Zeit zwischen 1301 und 1324. Die bergischen Grafen sahen sich nun folgender Situation ausgesetzt: Das Kirchspiel Elberfeld gehörte noch dem Erzbischof, war aber an dessen Ministeriale verpfändet. Das Kirchspiel Schwelm war bis spätestens 1324 kurkölnisch, ab dann aber märkisch. Mitten drin lag der eigene bergische Allodialbesitz, der sich auf Elberfelder und Schwelmer Kirchspielgebiet verteilte und rechtlich zur ebenfalls 1324 von Mark eroberten Freigrafschaft Volmarstein gehörte. Die zweite große Barmer Villikation unter dem Oberhof Wichlinghausen wurde erst 1384 von Mark erworben, so dass es ab diesem Zeitpunkt auch Allodialbesitzer in diesem Bereich war, auch mit einzelnen Höfen im hauptsächlich zu Berg gehörenden Bereich Unterbarmens.

Mit dem Allodialbesitz war aber noch kein Territorialbesitz verbunden und erst irgendwann ab 1301 wurde Berg im Bereich zwischen Elberfeld und der Kirchspielgrenze, also Unterbarmen, vermutlich auch der Territorialbesitzer. Unter der Annahme, die Ober- und Unterbarmen teilende Landwehr wäre bergischen Ursprungs, so könnte sie frühestens ab 1300 gebaut worden sein, als Berg den Grund hatte sich territorial von dem kurkölnischen oder märkischen Schwelm abzugrenzen. Dafür spricht auch, dass die Elberfelder Landwehr, die Unterbarmen von Elberfeld schied, dem Anschein nach gegen das kurkölnische Elberfeld gerichtet gewesen war; da sie an der Ostgrenze der Freigrafschaft Volmarstein verläuft, kann sie aber auch eine Grenzsicherung der Freigrafschaft gewesen sein.

Der Landwehrbau könnte das ab 1301 bergisch beherrschte Unterbarmen also nach beiden Seiten abgesichert haben. Spätestens ein paar Jahre nach der bergisch-märkischen Auseinandersetzung in Folge der Schlacht von Kleverhamm 1397 wurde die Landwehr zumindest als bergisch-märkische Grenzlinie obsolet - die Territorialgrenze verschob sich aufgrund von militärischen Erfolgen oder aufgrund einer Einigung dauerhaft ab 1400 nach Osten an die Bäche Schellenbeck und Schwarzbach. Das könnte der Zeitraum gewesen sein, wo die Landwehr innerhalb von Barmen aufgegeben sein könnte. Eine neue Landwehr entlang der neuen Grenze ist nicht gesichert, daher ist eine weitere Nutzung als zurückgenommene Grenzsicherung bis in das 16. Jahrhundert nicht unwahrscheinlich, wobei sie laut der Urkundenlage aber bereits zu dieser Zeit lückenhaft war und nicht mehr allzu gut Instand gehalten wurde. Gerd Helbeck ist allerdings der Auffassung, das an der Schellenbeck auch ein Landgraben bestanden hat.

Im Abschnitt vom Murmelbach zur Beyenburg müssen wir andere Verhältnisse betrachten. Das Gebiet südlich der Landwehr ist schon seit dem 12. Jahrhundert als bergischer Besitz beurkundet und gehörte zum Bergischen Amt Bornefeld, ab 1407 zum vermutlich zwischen 1355 und 1399 gegründeten Amt Beyenburg, zu dem auch Barmen gehörte. Mit ihr konnte das bergische Kernland entlang der Wupper gegenüber dem kurkölnischen, später märkischen Schwelm jenseits der Wupper geschützt werden. Allerdings ist der Wall im Gegensatz zu der nur wenige hundert Meter dahinter parallel verlaufenden Elberfelder Landwehr weitaus schlechter erhalten, so dass man geneigt ist, eine frühe Anlage und auch Aufgabe der Linie anzunehmen.

Der Theorie, dass die Landwehr ein bergisches Bauwerk ist, wird vor allen von früheren Forschern nicht geteilt, aber auch Justus Bockemühl meldete Ende des 20. Jahrhunderts Zweifel an. Die Landwehr als fränkisch-sächsische Grenzlinie anzunehmen geht aber von der Vorraussetzung aus, deren Gebiete wären durch eine wohldefinierte Grenze getrennt gewesen. Tatsächlich handelte es sich im Frühmittelalter um einen Grenzsaum innerhalb größtenteils unbesiedelten Raumes, in den vereinzelte Angehörige sächsischer und fränkischer Volksstämme als Pioniere Siedlungsplätze gegründet hatten. Der notwendige Organisations- und Besiedlungsgrad für den Landwehrbau bildete sich erst im 10. Jahrhundert aus.

Hier springt Bockemühl in die Kerbe und regt eine Entstehung im 10. oder 11. Jahrhundert an, und zwar in Form als Grenzsicherung der Landdekanate. Diese Absicherung soll gegenseitig erfolgt sein, zwei parallele, sich gegenüber stehende Landwehren mit einem breiten Niemandsland dazwischen an den Dekanatsgrenzsäumen verhinderten den Angriff sowohl von der einen, als auch von der anderen Seite. Mit dieser Annahme erklärt er das Vorhandensein der parallelen Landwehrlinien am Ostrand des Bergischen Landes wie z.B. hier die Barmer Landwehr und die Elberfelder Landwehr. oder weiter südlich der Elberfelder Landwehr und der Linie Ispingrade-Horpetal. Mit seiner Theorie ließen sich die bislang zu unbekannten Zweck errichtete Landwehr östlich von Solingen-Ohligs als Dekanatsgrenze zwischen Deutz und Neuss, aber auch zahlreiche andere Landwehren im westfälischen Raum erklären. Laut Bockemühl lief die Barmer Landwehr auch nicht nach Beyenburg, sondern übersprang beim Herbringhauser Bach die Wupper und verlief dann auf der rechten Flussseite weiter parallel zur Elberfelder Landwehr. Die kurze Landwehr bei der Hölzernen Klinke oberhalb der Beyenburg deutet er als mögliches Teilstück dieser Linie an.

Ein starkes Argument für einen vor-bergischen Bau liefert der Name Barmen selbst. Das erstmals 1070 als Barmon in einer Abgabenliste des Klosters Werden erwähnte Barmen wird von einigen etymologisch als Wall, Erdhaufen gedeutet. Der altsächsische Wortstamm Berm, Barm findet sich auch im Begriff Heubarme (Hauhaufen) wieder, so das hier von den Höfen am Erdwall die Rede sein könnte. Als Berg 1245 die Bona de Barme erwarb könnte die Übersetzung ebenfalls statt Güter in Barmen auch Güter am Erdwall lauten. Bockemühl deutet die Etymologie anders: Ahd. brama; mhd. brame = Dornstrauch (vgl. Brombeere; engl. broom) wurde nach einer Lautumstellung (vgl. auch Bronnen (Brunnen) zu Born) zu Barme. Auch bei dieser Herleitung steht die Landwehr als namensgebendes Element (Gedörn) im Mittelpunkt.

Hermann Hinz gibt weiterhin zu bedenken, dass die Barmer Höfe offenbar bereits vor 1245 zu beiden Seiten der Landwehr lagen, so dass eine spätere Grenzziehung, die dann die östlichen Höfe außerhalb des Schutzes gelassen hätte, nicht so recht vorstellbar sei. Die Markgenossenschaft des Hofesverbands war 1245 längstens durchorganisiert und wäre so künstlich geteilt worden. Die Landwehr ist seiner Meinung nach vor der Bildung des Hofesverbands somit um 750 in die Zeit der fränkisch-sächsichen Grenzziehung zu sehen und schützte somit den fränkischen Tafelhof Elberfeld. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass der urkundlich nachweisbare Landwehrbau sämtlich zur Zeit der Territorialwerdung im Spätmittelalter stattfand und auch andere, benachbarte Bauwerke nur in diesem Kontext Sinn machten.

Fazit: Wenn man die unbelegbare Theorien außen vor läßt, die Barmer Landwehr könnte bereits ein Grenzbollwerk zwischen den Franken und den Sachsen aus dem 7. bis 10. Jahrhundert oder ab dem frühen Hochmittelalter eine Trennlinie der beiden kurkölnisch beherrschten Dekanaten gewesen sein und annimmt, die Landwehr sei wie andere mit nachweisbarer Bauzeit in Deutschland in der Zeit der Territorialbildung ab dem 13. Jahrhundert entstanden, so kann sie nur von den bergischen Herzögen angelegt worden sein, die sich entweder gegen Kurköln oder Mark absichern wollten. Ein bergischer Territorialschutz war aber erst kurz nach der Wende zum 14. Jahrhundert nötig, da bis dahin die bergischen Grafen keine Territorialherrschaft über Barmen ausübten, sondern nur im Besitz einzelner Höfe waren.

Etwas differenzierter ist das Bild im sich anschließenden Abschnitt vom Murmelbach zur Beyenburg. Zwar war das Gebiet der angrenzenden Honschaft Erbschlö seit 1189 nachgewiesenermaßen Teil des bergischen Kerngebiets und lag im Amt Bornefeld, aber ob dieser Landwehrabschnitt früher als oder zeitgleich mit dem in Barmen errichtet worden ist, ist damit noch nicht geklärt. Eine Besiedlung des Gebietes fand vermutlich erst ab dem 16. Jahrhundert statt, da es keine früheren Belege der dortigen Höfe gibt. Da die Beyenburg (1304, bzw. 1336 erstmals erwähnt), der Endpunkt der Linie, erst relativ spät errichtet worden ist und es auch keine Hinweise auf eine Landwehr am Murmelbach entlang der Grenze zu Barmen in Richtung Elberfeld bekannt sind, wird sie vermutlich nicht vor dem Abschnitt durch Barmen enstanden sein. Denn wenn es sich um eine ältere Außenlandwehr des Amtes Bornefeld gehandelt hätte, dann wäre auch ein Abschnitt entlang der gesamten Grenze zu den nordöstlichen Nachbargebieten zu erwarten gewesen, der mit der Einverleibung Barmens in das bergische Herschaftsgebiet dann aufgegeben wurde. Von einem solchen Abschnitt entlang der Grenze zu Barmen ist aber nichts bekannt, so dass die gesamte Barmer Landwehrlinie in einem Zeitraum erbaut worden sein dürfte. Auch war der Schutz entlang der Wupper erst notwendig, als nicht mehr der kurkölnische Dienst- und Lehnsherr der bergischen Grafen im gegenüberliegenden Schwelmer Kirchspiel Territorialherrscher war (bis 1324), sondern als ihre befeindete Seitenlinie, die Grafen von der Mark, dort herrschten.

Literatur

  • Wilhelm Engels: Die Barmer Landwehr, In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins, Band 63, 1935, S. 87-90
  • Wilhelm Engels: Die Landwehren in den Randgebieten des Herzogtums Berg. In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins, Bd. 66, 1938
  • Justus Bockemühl: Adelsüberlieferung und Herrschaftsstrukturen, Bergischer Geschichtsverein, Abt. Remscheid e.V., 1987, ISBN 3-924224-07-2, S. 64ff
  • Walter Dietz: Barmen vor 500 Jahren - Eine Untersuchung der Beyenburger Amtsrechnung von 1466 und anderer Quellen zur frühen Entwicklung des Ortes Barmen, In: Beiträge zur Geschichte und Heimatkunde des Wuppertals, Born-Verlag, 1966, S. 23ff
  • Gerd Helbeck, Beyenburg - Geschichte eines Ortes an der bergisch-märkischen Grenze und seines Umlandes, Band I (Das Mittelalter: Grundlagen und Aufstieg), ISBN 978-3-9811749-1-5, S. 131ff
  • Emil Wahl: Die Barmer Landwehr, Wuppertal, 1959
  • Gottfried Dütschke: Barmen. An der Landwehr
  • Gustav Löns: Landwehren in Wuppertal, 1968
  • Anton Fahne: Die Landwehr oder der Limes Imperii Romani am Niederrhein. In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins, Bd. 4, 1867, S. 30-32

Kartenwerke

  • Urkatasterkarten von 1805-1825
  • Stadtplan von Wuppertal aus dem Jahr 1930 in dem Bergischen Städteatlas 2004 (Verlauf als Flurstück im Herbringhauser Wald)
  • Stadtplan Wuppertal 1:10.000, Stand Oktober 1963 (Verlauf im Herbringhauser Wald fälschlicherweise als existierende Landwehr eingezeichnet)
  • DGK5 (Verlauf als Flurstück im Herbringhauser Wald)

Quellen

  • Rentmeistereirechnung Beyenburg-Barmen von 1559/60, 1771/72 und 1806/07
  • Herzoglicher Kommisionsbericht zur Landwehrvermessung von 1696
  • Barmer-Beyenburger Lagerbuch 1597-1743
  • Akten Jülich-Berg: Hofkammer, Domänen, Generalia Nr. 17 II
  • Index über die Morgenzahl in dem Hofesgericht Barmen von 1642

Weblinks